PSD2 – das klingt sperrig. Ist es aber nicht. Denn die neue EU-Richtlinie kann dir künftig eine Menge Vorteile bringen, wenn du deine Finanzen noch übersichtlicher und bequemer regeln möchtest.
Die PSD2 sorgt nicht nur für mehr Transparenz und Sicherheit im Finanzsektor, sondern vor allem für viele neue Angebote für dich als Kontoinhaber.
Ab Juni kannst du Drittanbietern wie deiner Versicherung, deinem Energieversorger, deinem Internetprovider oder anderen Finanzdienstleistern Zugang zu deinen Moneyou Go Kontodaten einräumen, wenn diese entsprechend lizensiert sind. Dazu wird eine Schnittstelle zwischen Moneyou Go und der Service-App eines Drittanbieters geschaffen.
Natürlich nur, wenn du das möchtest! Es handelt es sich es um ein zusätzliches, freiwilliges Angebot, für das vom Gesetzgeber mit der PSD2 lediglich ein rechtlicher Rahmen geschaffen wurde.
Am 14. Juni 2019 ist die Moneyou Go-Schnittstelle live gegangen und du kannst nun bei Bedarf externe Dienste mit deiner Moneyou Go-App verknüpfen. Solltest du einem Anbieter deine Einwilligung geben, prüfen wir von Moneyou immer, ob dieses Unternehmen die richtigen Lizenzen hat.
Gut zu wissen: Die Freigabe der Schnittstelle zu deinem Moneyou Go Konto ist freiwillig. Mit der PSD2 bleibst du der Herr über deine Daten und deine Finanzen. Jede Einwilligung, die du einem Drittanbieter erteilst, gilt nur für einen bestimmten Zeitraum, und du kannst sie jederzeit widerrufen.
Mit diesem Service gestattest du anderen Dienstleistern den Zugang zu deinem Moneyou Go Konto, damit sie z.B. Einsparpotentiale erkennen können. Die Basisdaten, die du freigibst, sind dein Name, deine IBAN und die Art des Kontos. Außerdem kannst du diese Daten freigeben:
Du kannst außerdem entscheiden, ob du einen Zugang zu allen Wallets oder nur zu bestimmten Wallets erlauben möchtest.
Mit diesem Service können Zahlungsauslösedienstleister SEPA-Überweisungen für dich veranlassen, zum Beispiel beim Online-Shopping. Vorteil: Du ersparst dir das Wechseln zwischen Webseiten sowie das langwierige Tippen von Zahlungsinformationen.
Der Zahlungsauslösedienstleister kann auf Knopfdruck das Wallet wählen, von dem du überweisen willst, und automatisch das Online-Überweisungsformular deiner Bank ausfüllen. Du prüfst und bestätigst – fertig!
Durch diesen Service können die von dir ermächtigten Dienstleister prüfen, ob du genügend Guthaben auf deinem Konto hast, um eine bestimmte Transaktion durchführen zu können. Die einzige Information, die weitergegeben wird, ist "Ja", insofern ein ausreichendes Guthaben vorhanden ist, oder "Nein", wenn das nicht der Fall ist.
Hier haben wir Antworten auf die wichtigsten Fragen für dich zusammengestellt.
PSD2 steht für „Payment Service Directive 2“, auf deutsch „Zweite Zahlungsdiensterichtlinie“. Die PSD2 ist eine EU-Richtlinie, die unter anderem den digitalen Zugang Dritter zu Zahlungskonten regelt. Sie soll den Zahlungsverkehr im Internet sicherer machen und den Wettbewerb im Zahlungsverkehr fördern. Du als Verbraucher sollst dadurch von einer größeren Auswahl an finanziellen Dienstleistungen profitieren können.
Die neue Zahlungsdienstrichtlinie richtet sich an alle Verbraucher im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die ein Zahlungskonto haben, auf das sie digital zugreifen können. Entweder am Computer (Online-Banking) oder über eine App wie Moneyou Go.
Die PSD2 Richtlinie betrifft dich als Moneyou Kunden aktuell nur, wenn du unsere Moneyou Go App verwendest, nicht aber, wenn du ein Tages- oder Festgeldkonto hast.
Die PSD2 soll für Verbraucher die Sicherheit im Zahlungsverkehr erhöhen (Stichwort „starke Kundenauthentifizierung“). Über die „Access-to-Account“-Regelungen sollen außerdem Wettbewerb und Innovation im Zahlungsverkehr gefördert werden. Außer den etablierten Banken sollen auch andere Unternehmen und Institutionen auf Bankkonten zugreifen können, um Zahlungen auszulösen oder neue Zahlungsdienste zu entwickeln. Aber nur, wenn der Kontoinhaber das erlaubt. Außerdem müssen diese neuen Unternehmen und Institutionen über die notwendige PSD2-Lizenz der BaFin verfügen. Wir von Moneyou prüfen bei jeder Interaktion, ob ein Unternehmen die entsprechende Lizenz hat.
Offiziell in Kraft getreten ist die PSD2 im Januar 2018. Bis zum 14. September 2019 müssen die PSD2-Regelungen durch die Anbieter von Zahlungskonten, also vor allem von Banken, umgesetzt werden. Moneyou ermöglicht dir seit dem 14. Juni die Nutzung der PSD2-Dienste, so dass du neue Funktionen mit deiner Moneyou Go App verknüpfen kannst.
Nein, das ist nicht möglich. Damit ein Dritter auf dein Konto zugreifen kann, musst du ihm deine explizite Einwilligung geben. Moneyou speichert deine Einwilligungen, so dass wir jederzeit nachvollziehen können, wem du eine Erlaubnis erteilt hast.
Drittanbieter sind Unternehmen, die Dienste rund ums Banking und Bezahlen anbieten. Zum Beispiel Kontoinformationsdienste („Personal Finance Manager“): Diese Anbieter lesen deine Transaktionshistorie aus, erstellen eine Übersicht über deine monatlichen Einnahmen und Ausgaben und analysieren die Daten. Oder Multibanking-Anbieter: Sie bündeln all deine verschiedenen Konten in einer App und du kannst sie zentral verwalten.
Bevor diese Drittanabieter aktiv werden können, müssen sie in Deutschland von der BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) zugelassen werden bzw. eine PSD2-Lizenz aus einem anderen teilnehmenden EU-Land mit entsprechender Erlaubnis haben. Um ihre Dienste dann tatsächlich durchführen zu können, benötigen sie die Einwilligung von dir, dem Kontoinhaber.
Vielleicht hast du im Zusammenhang mit der PSD2 schon einmal von der „starken Kundenauthentifizierung“ gehört. Mit ihr möchte der Gesetzgeber digitale Zahlungen sicherer machen. Die starke Kundenauthentifizierung soll dich als Verbraucher vor ungewollten Transaktionen schützen.
Künftig müssen Online-Zahlungen durch zwei unabhängige Faktoren bestätigt werden. Diese werden kombiniert aus den Merkmalen Wissen (z.B. Passwort, Code, PIN), Besitz (z.B. Token, Smartphone) und Inhärenz (z.B. Fingerabdruck, Stimmerkennung). Du als Moneyou Go Kunde bestätigst deine Zahlungen beim Mobile Banking immer mit deinem Smartphone und deinem Sicherheitscode bzw. deiner Touch/FaceID. Beim Abheben an einem Geldautomaten authentifizierst du dich mit deiner Debitkarte und deinem PIN.
Nichts. Du hast lediglich die Möglichkeit, deine Kontoinformationen mit anderen Dienstleistern zu teilen. Es besteht für dich aber keinerlei Verpflichtung, einen PSD2-Dienst zu nutzen oder deine Kontoinformationen an Dritte weiterzugeben. Die Funktionen deines Moneyou Go Kontos bleiben, wie sie sind: Du kannst weiterhin mit deiner Mastercard Debit bezahlen oder Bargeld abheben und Überweisungen tätigen.
"Access-to-the-Account" („Zugang zum Konto") bedeutet, dass du künftig als Kontoinhaber entscheiden kannst, ob du externen Dienstleistern Zugang zu deinen Kontoinformationen gewähren möchtest, um deren Dienstleistungen nutzen können.
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