Wer bekommt Ihre Daten?
Innerhalb der Bank erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister, d.h. Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO), können zu diesen genannten Zwecken Daten erhalten, wenn diese insbesondere das Bankgeheimnis wahren. Dies sind Unternehmen in den Kategorien Kundenlegitimation, IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen, Telekommunikation, Inkasso, sowie Vertrieb und Marketing. Wir wählen diese Unternehmen sorgfältig aus. In einem Vertrag mit ihnen treffen wir klare Absprachen darüber, wie sie mit Ihren Daten umgehen. Wir bleiben selbst verantwortlich, wenn wir ein anderes Unternehmen einschalten, das für uns tätig wird.
In manchen Situationen müssen wir Ihre Daten auch an andere Empfänger außerhalb unseres Hauses weitergeben. Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb der Bank ist zunächst zu beachten, dass wir nach den zwischen Ihnen und uns vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichtet sind, von denen wir Kenntnis er-langen (Bankgeheimnis). Informationen über Sie dürfen wir nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, Sie eingewilligt haben oder wir zur Erteilung einer Bankauskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z. B. sein:
- Öffentliche Stellen und Institutionen (z. B. Deutsche Bundesbank, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Europäische Bankenaufsichtsbehörde, Europäische Zentralbank, Finanzbehörden, Strafverfolgungsbehörden, Familiengerichte) bei Vorliegen einer gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtung;
- Andere Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute oder vergleichbare Einrichtungen, an die wir zur Durchführung der Geschäftsbeziehung mit Ihnen personenbezogene Daten übermitteln (je nach Vertrag: z. B. Korrespondenzbanken, Depotbanken, Börsen, Auskunfteien). Überweisen Sie beispielsweise Geld an eine andere Bank? Dann gelangen Ihre Daten natürlich auch an diese Bank. Anders wäre der Zahlungsverkehr nicht möglich;
- Andere Unternehmen im ABN AMRO Konzern zur Risikosteuerung aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Verpflichtung;
- Gläubiger oder Insolvenzverwalter, die im Rahmen einer Zwangsvollstreckung anfragen;
- Kartendienstleister oder Händler, welche bei abgelehnten Kartenzahlungen anfragen;
- Partner im Kreditkartengeschäft (z. B. Mastercard);Dienstleister, die wir im Rahmen von Auftragsverarbeitungsverhältnissen heranziehen.
Weitere Datenempfänger können diejenigen Stellen sein, für die Sie uns Ihre Einwilligung zur Datenübermittlung erteilt bzw. für die Sie uns vom Bankgeheimnis gemäß Vereinbarung oder Einwilligung befreit haben. Möchten Sie beispielsweise, dass wir Ihre Daten an einen anderen Finanzdienstleister für Ihre Geschäfte mit diesen weitergeben? Das ist möglich, nachdem Sie Ihre Einwilligung dazu erteilt haben. ABN AMRO ist dann allerdings nicht mehr dafür verantwortlich, wie die Empfänger Ihrer Daten diese verarbeiten. Für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch Dritte gelten dann deren Datenschutzhinweise und vertraglichen Grundlagen.